Hinweis zu den Eisflächen der Gemeinde

Warum?
Das Bundesamt für Katastrophenschutz (siehe hier) , die DLRG (siehe hier ) und der Deutsche Feuerwehrverband (siehe hier ) empfehlen eine Mindesteisdicke von 15 cm, um ein Gewässer sicher betreten zu können. Der Haussee, mit ca. 1 bis 2 m der flachste unserer drei Seen, hatte heute Nachmittag eine Eisdicke von 12 cm (in der Mitte). Der Neveriner Badesee misst bis zu 6 m Tiefe.
Wetterdienste empfehlen mindestens 14 Tage Dauerfrost, um eine sichere Eisschicht zu erzeugen. Laut wetter.com herrschen erst seit letztem Samstag durchgehend Temperaturen unter 0°C.
Auch die Medien berichten in den letzten Tagen immer wieder von Unfällen auf dem Eis in Mecklenburg-Vorpommern, zum Beispiel hier der Nordkurier am gestrigen Tag, und das auch auf kleinen Seen.
Ich weiß, dass das aktuelle Winterwetter und die Ferienzeit dazu einladen die Schlittschuhe zu packen und Zeit im Freien zu verbringen. Niemand möchte, vorallem in diesen schweren Lockdown-Zeiten, den Spaß vermiesen.
Letztlich liegt es aber in der Verantwortung einer Gemeinde eine Eisfläche freizugeben - und wer möchte das Risiko eingehen, eventuell bei Unfällen haften zu müssen, wenn keine absolute Sicherheit besteht? Die Rechtslage scheint hier leider sehr unklar zu sein.
Wer dennoch unbedingt auf das Eis möchte, wird sicher keine Kontrollen oder gar Strafen fürchten müssen. Ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass für mich einzig und allein die Sicherheit unserer Einwohnerinnen und Einwohner zählt, der ich mich verpflichtet fühle. Ein Verbot klingt immer hart und verursacht Ärger, das kann ich verstehen. Eine offizielle Freigabe der Eisflächen ist derzeit aber, auch nach Rücksprache mit Feuerwehrangehörigen, nicht zu verantworten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr
Nico Klose
Bürgermeister

Verkehrssicherungspflichten von Kommunen für zugefrorene Seen und Flüsse
Nach der Rechtsprechung muss jeder, der ein zugefrorenes Gewässer
betreten möchte, sich zunächst selbst davon überzeugen, ob das Eis auch
tatsächlich ausreichend tragfähig ist. Da die Gefahr eines Einbrechens
in eine Eisfläche allgemein bekannt ist, erfolgt das Betreten eines
zugefrorenen Gewässers grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Lediglich gegenüber Kindern und Jugendlichen besteht auch bei nicht
freigegebenen Gewässern eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht.
Soweit Kinder eine Eisfläche zum Spielen nutzen, ist es zwar in erster
Linie Aufgabe der Erziehungsberechtigten, die Kinder entsprechend zu
beaufsichtigen. Wenn die Kommune jedoch Kenntnis davon hat, dass eine
Eisfläche als Spielplatz benutzt wird, darf sie nicht untätig bleiben.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass bei Gewässern in der Nähe von
Wohngebieten, ein generelles Verbot des Betretens verhängt und ein
entsprechendes Schild (ggf. auch Piktogramme) aufgestellt wird. Sollte
die Gemeinde zudem Kenntnis haben, dass Kinder oder Jugendliche die
Eisfläche trotz des Verbotsschildes betreten, so muss die Einhaltung des
Verbotes regelmäßig durch die Kommune überprüft werden.
Soweit ein Gewässer zum Eislaufen freigegeben ist, bestehen durch die
Eröffnung des Verkehrs erhöhte Verkehrssicherungspflichten. Eine
laufende Überwachung der Eisfläche durch die Kommune ist dann
erforderlich, da die Kommune mit der Freigabe der Eisfläche Gewähr dafür
übernimmt, dass diese die notwendige Tragfähigkeit aufweist.
Weitere Artikel








