Mit steigenden Temperaturen und der Hoffnung auf eine baldige Rückkehr zur Normalität, zu einer Zeit ohne Kontaktsperre und Einschränkungen, werde ich verstärkt von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, welche Entwicklung denn nun der Badesee in Neverin nimmt.
Völlig zurecht. Insbesondere zur Kommunalwahl im vergangenem Jahr haben meine Wählergruppe und ich immer wieder dafür geworben die Badestelle attraktiver zu machen. Es gab die Idee einer Badeinsel als Alternative zum Steg, der vor einigen Jahren abgerissen wurde. Eine Idee, die in Gesprächen immer wieder auf positive Resonanz stieß und von vielen Einwohnern begrüßt wurde. Es wurden dazu bereits die Einverständnisse des Eigentümers des Sees, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie des Bewirtschafters, den Müritzfischern, eingeholt und Varianten für eine Badeinsel beraten und preislich recherhiert.
Doch warum geschieht nichts? Kommt da noch was?
Soviel vorweg: Nein, da kommt nichts mehr, was mir persönlich sehr leid tut.
Grund für das klare Nein ist, wie leider so oft, die Rechtssicherheit. Vor allem in den vergangenen Monaten wurde das Thema Badestellen vom Städte- und Gemeindetag und vom KSA (Kommunaler Schadenausgleich, Versicherer von Kommunen und Gemeinden) intensiv beleuchtet und es wurden in Fachpresse und Rundschreiben klare Empfehlungen ausgesprochen.
Hintergrund des Ganzen ist ein tragischer Badeunfall in Nordhessen, bei dem drei Kinder im Teich einer Kommune ertrunken sind. Der Bürgermeister dieser Gemeinde wurde angeklagt, der Fall landete zuletzt beim Bundesgerichtshof und er wurde, trotz gegenteiliger Einschätzungen von Prozessbeobachtern, verurteilt.
Ehrenamtliche Kommunalpolitiker, neben Bürgermeistern also auch Gemeindevertreter, können demnach in Haftung genommen werden, wenn an Badestellen ein Unfall geschieht, und kein Rettungsschwimmer vor Ort war. Und genau das ist der entscheidende Punkt. Sofern die Gemeinde Einrichtungen installiert oder vorhält, die den Badebetrieb fördern, wie zum Beispiel ein Steg, eine Badeinsel oder eine Umkleidekabine, ist sie auch für die Aufsicht verantwortlich. Diese kann nur durch einen Rettungsschwimmer erfolgen. Eine Voraussetzung, die wir als Gemeinde weder personell noch finanziell leisten können.
Gemeinden, die dennoch an ihren Seen Stege oder Badeinseln vorhalten, tun dies letztlich also auf eigene Gefahr und müssen das Risiko selbst tragen, vor allem dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht mittels Rettungsschwimmer nicht nachkommen. Eine Entscheidung, die also jede Kommune für sich selbst treffen muss.
Die Gemeinde Neverin kann und möchte dieses Risiko nicht tragen, was zur Folge hat, dass das Baden in Neverin weiterhin nur eigenverantwortlich, auf eigene Gefahr und ohne Spaßanlagen möglich ist.
Es ist schade, wirklich sehr schade, aber anders in der aktuellen Rechtssprechung nicht umsetzbar. Wir werden uns also auf naturerhaltene Maßnahmen, wie in der Vergangenheit, beschränken.
Nico Klose
Bürgermeister