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Schöffen gesucht

Amt Neverin • Jan. 27, 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserem Amtsbereich Frauen und Männer, die am Amtsgericht Neubrandenburg und Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 28.02.2023 beim Amt Neverin, Ansprechpartnerin ist Frau Otte (Tel.:039608/251-23). Das Bewerbungsformular kann direkt im Amtsblatt ausgefüllt werden oder hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Webseiten:

www.schoeffen.de

www.parijus.eu

www.schoeffenwahl.de

Amt Neverin

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Am 24. Januar 2024 war es wieder soweit. Unsere Mitglieder trafen sich zur traditionellen Auftaktveranstaltung für das Jahr 2024. Der Veranstaltungsraum im KTO war bis auf den letzten Platz gefüllt. Kein Wunder, denn unsere Ortsgruppe hat jetzt schon 90 Mitglieder, 10 mehr als zum Beginn des Jahres 2023. Es gab Kaffee, Gebäck und Mandarinen. Zu Beginn der Veranstaltung wurde unsere Vorsitzende für ihre fünfzigjährige Mitgliedschaft in der Volkssolidarität geehrt. Danach berichtete Sie über die vielen Aktivitäten des vergangenen Jahres. Monatlich fanden Veranstaltungen im 2023 Jahr statt , die alle gut besucht waren. Im Anschluss gab Barbara Mittmann einen Informationsbericht zu den Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2023. Sämtliche finanziellen Mittel wurden im Interesse der Mitglieder ausgegeben. Unsere Kulturverantwortliche Marlies Dahms stellte dann den Veranstaltungsplan 2024 vor. Alle Mitglieder erhielten diesen auch in schriftlicher Form. Die Veranstaltung wurde auch genutzt, um über erste Erlebnisse des neuen Jahres zu plauschen. Im Februar treffen wir uns dann zum Bingo-Nachmittag, und zum Wandern. Christel Lau Ortsgruppe der Volkssolidarität NordOst e.V.
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