Stellenausschreibung: Gemeindearbeiter (m/w/d)
Die Gemeinde Neverin sucht einen Gemeindearbeiter (m/w/d)
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir ab 01.02.2024
oder früher
einen engagierten Gemeindearbeiter (m/w/d), der uns bei den anfallenden Aufgaben und Arbeiten in einer 1000-Seelen-Gemeinde mit zwei Ortsteilen unterstützen möchte. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Diese Eigenschaften bringen Sie mit
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen oder technischen Beruf mit mehrjähriger Berufserfahrung
- Führerschein der Klassen B und BE oder höherwertiger
- Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit
- selbstständiges Arbeiten, handwerkliches Geschick und Belastbarkeit
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten im Sommer und Winter (z.B. Winterdienst)
- Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Geräten und Kommunikationsmitteln
Das sind Ihre Aufgaben
- Einhaltung und Kontrolle der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit
- Pflege von öffentlichen Wegen und Plätzen, Grün- und Parkanlagen
- Pflege und Wartung von Spiel- und Sportplätzen
- Kontrolle der Straßenbeleuchtung, Teiche und Regeneinläufe
- Reparatur- und Hausmeistertätigkeiten
- Pflege und Bedienung der Gemeindetechnik (Traktoren, Bagger, Maschinen und Geräte)
- Winterdienst
Das bieten wir Ihnen
- moderner Gemeindehof mit Warm- und Kaltarbeitsplätzen sowie Sanitäranlagen
- ganzjährig freie Getränke, umfangreicher Zuschuss für Arbeitsbekleidung, Weiterbildungsmöglichkeiten
- gepflegte und umfangreiche Technik zur Erfüllung der Aufgaben in moderner Ausführung
- kollegiales Team und freundlicher Umgang untereinander
Diese Leistungen dürfen Sie erwarten
- 35-Stunden-Arbeitsvertrag unbefristet
- 30 Tage Urlaub zzgl. 2 Tage Sonderurlaub (Heiligabend und Silvester)
- jährliche Jahressonderzahlung in Anlehnung an §20 TVöD für Kommunen
- jährliche Gehaltsanpassung in Anlehnung an die Entwicklungen des TVöD für Kommunen
- 2.400,00 € brutto Monatsgehalt
- 6 Monate Probezeit
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, reichen Sie bitte Ihre aussagefähigen
Bewerbungsunterlagen bis zum 16.01.2024
wie folgt ein:
Gemeinde Neverin
über Amt Neverin
oder alternativ (bevorzugt) per eMail an
buergermeister@gemeinde-neverin.de
Bewerbungs-und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.
Datenschutz: Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zweckgebunden erhoben, verarbeitet und gespeichert werden ( DSGVO/ BDSG-neu). Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
Hinweis: Die Gemeinde Neverin ist nicht gebunden an die Tarife des TVöD für Kommunen, richtet sich aber in Anlehnung an ihrer Entwicklung. Entscheidendes Gremium ist die Gemeindevertretung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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