Stellenausschreibung: Friedhofsgärtner (m/w/d)
Die Gemeinde Neverin sucht einen Friedhofsgärtner (m/w/d)
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir ab 01.04.2024
einen engagierten Friedhofsgärtner (m/w/d) für die beiden Friedhofsanlagen in Neverin und Glocksin in Verbindung mit der Betreuung unseres Annahmehofes für Grünschnitt und Gartenabfälle in Neverin.
Diese Eigenschaften bringen Sie mit
- Erfahrungen in der Garten- und Grünlandpflege
- Kenntnisse im Umgang mit Heckenschere, Rasenmäher und weiteren Gartengeräten
- Freude am freundlichen Umgang mit Menschen
- Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft
- selbstständiges Arbeiten, handwerkliches Geschick und Belastbarkeit
Das sind Ihre Aufgaben
- Rasenpflege, Strauch- und Heckenschnitt, einfacher Baumschnitt
- Pflege der Friedhofswege und Rasengräber
- Kontrolle der Wasserentnahmestellen und der Müllplätze
- Herstellen eines ordentlichen Bildes vor Ostern, Maifeiertag, Himmelfahrt, Pfingsten, Totensonntag
- Betreiben des Annahmehofes freitags 16-19 Uhr, samstags 10-12 Uhr
- Kassierung der Entgelte und Organisation der Grünschnittannahme
Das bieten wir Ihnen
- zweckbefristeter Arbeitsvertrag vom 01.04.2024 bis 30.11.2024
- 15 h Arbeitszeit je Woche (10 h Friedhofspflege in freier Einteilung + 5 h Annahmehof zu den Öffnungszeiten)
- 850,00 € brutto Monatsgehalt
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, reichen Sie bitte Ihre aussagefähigen
Bewerbungsunterlagen bis zum 31.01.2024
wie folgt ein:
Gemeinde Neverin
über Amt Neverin
oder alternativ (bevorzugt) per eMail an
buergermeister@gemeinde-neverin.de
Bewerbungs-und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.
Datenschutz: Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zweckgebunden erhoben, verarbeitet und gespeichert werden ( DSGVO/ BDSG-neu). Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
Hinweis: Die Gemeinde Neverin ist nicht gebunden an die Tarife des TVöD für Kommunen, richtet sich aber in Anlehnung an ihrer Entwicklung. Entscheidendes Gremium ist die Gemeindevertretung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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